"Elektrosmog" und "Handystrahlung" - diese Schlagworte beherrschen die Diskussion, wenn das Gespräch auf Mobilfunk oder DECT-Telefone kommt. Ich möchte hier nicht die Diskussion fortführen, die an anderer Stelle geführt wird. Es gibt genügend gute und schlechte Seiten pro und contra. Vielmehr werde ich hier nur einige Tatsachen zu DECT-Geräten präsentieren.
Gesetzliche Grundlagen
Gepulste Leistung
Ausbreitung
Leistungsflußdichte
Messungen
Vergleich mit GSM
Links
Mobilfunkanlagen unterliegen in Deutschland dem 26. Bundes-Immissionsschutzgesetz, und dort der Verordnung über elektromagnetische Felder. Der vierseitige Text (14 KB PDF) kann von den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz heruntergeladen werden.
Dieses Gesetz reglementiert aber nur Sendeanlagen mit einer effektiv abgestrahlten Leistung von mehr als 10 Watt EIRP. Da DECT-Geräte aber eine geringere Leistung haben (bei den üblicherweise verwendeten Antennen kann man die effektiv abgestrahlte Leistung der tatsächlichen Sendeleistung gleichsetzen), werden DECT-Geräte grundsätzlich nicht gesetzlich reglementiert. Es werden weder behördliche Genehmigungen noch Mindestabstände eingefordert.
Es ist aber legitim, die im Gesetz vorgesehenen Grenzwerte (oder andere) auf DECT-Geräte anzuwenden, denn im Vordergrund sollen ja nicht behördliche Genehmigungen, sondern der Schutz von Menschen stehen.
Das Gesetz sieht vor, dass bei Sendeanlagen mit einer Frequenz von 1900 MHz eine elektrische Feldstärke von 59,9 V/m und eine magnetische Feldstärke von 0,161 A/m nicht überschritten werden darf. Das entspricht einer Leistungsdichte von 9,5 W/m2. Diese Werte gelten für den zeitlichen Mittelwert.
Gepulste Sender (und darum handelt es sich bei DECT) müssen nicht nur diesen Mittel-Grenzwert einhalten, sondern müssen auch mit ihrem Spitzenwert unter dem 32-fachen der oben genannten Werte bleiben. Da DECT aber ein Tastverhältnis von 1/24 (genauer: 368/10000=1/27,2) hat, ist diese Bedingung automatisch erfüllt.
Wie in den Kapiteln Funkübertragung und Rahmen und logische Kanäle schon erwähnt, sendet ein DECT-Gerät bei einer Rahmendauer von 10 ms jeweils 0,367 ms lang mit einer Spitzenleistung von 250 mW. Das ergibt eine zeitlich gemittelte Leistung von ca. 10 mW.
Dies gilt für den Fall, dass nur ein Zeitschlitz belegt wird. Wenn an einer Basisstation aber mehrere Mobilgeräte angemeldet sind, erhöht sich die Leistung entsprechend der Anzahl der bestehenden Verbindungen.
Wird im Ruhezustand dagegen ein verkürzter Burst gesendet, verringert sich die zeitlich gemittelte Leistung sogar auf 2 mW.
Bemerkenswert ist auch, dass das PP nur sendet, solange eine Verbindung besteht. Im Gegensatz dazu muß das FP dauernd senden, um das Bakensignal zu übertragen. Besitzer eines DECT-Telefons sind also 24 Stunden am Tag der Feldstärke ausgesetzt.
Die gesetzlichen Grenzwerte gehen von einer thermischen Belastung aus, wofür der zeitliche Mittelwert von Bedeutung ist. Kritiker des Mobilfunks weisen vermehrt auf nicht-thermische Effekte hin, wofür der Spitzenwert von Bedeutung ist.
Die empfangene Leistungsdichte hängt nicht nur von der Sendeleistung ab, sondern auch von der Entfernung zum Sender. Wenn man von folgenden Voraussetzungen ausgeht:
dann errechnet sich die elektrische Feldstärke E aus der Sendeleistung P und dem Abstand d zu
mit Z0 als dem Feldwellenwiderstand (ca. 377 Ohm), was zu
vereinfacht werden kann, wenn man die Sendeleistung P in Watt und die Entfernung d in Metern angibt, worauf sich die elektrische Feldstärke in Volt/Meter ergibt.
Also beträgt die Spitzenfeldstärke in 1 Meter Entfernung zum FP etwa 2,7 V/m.
Außer durch die Entfernung werden elektromagnetische Wellen auch durch Hindernisse wie Mauerwerk und Glas gedämpft. Auch wenn die Wellen um Hindernisse herum gebeugt werden, erfahren sie eine Dämpfung.
In einigen Veröffentlichungen werden Mess- und Grenzwerte nicht für die elektrische Feldstärke E, sondern für die Leistungsflußdichte S angegeben. Diese beiden Größen lassen sich wie folgt umrechnen:
Der Spitzenwert der Leistungsflussdichte beträgt also 20 mW/m2. Der zeitliche Mittelwert liegt um den Faktor 27,2 darunter und beträgt 0,73 mW/m2.
Reale Meßwerte von DECT-Sendern findet man in einem Bericht zu einer Messung in Leinfelden-Echterdingen, und bei Ralf Wölfle. Die dort angegebenen Meßwerte möge jeder selbst mit den gesetzlichen Grenzwerten oder anderen Vorsorgewerten vergleichen.
Wenn man GSM und DECT mit einander vergleicht, wird oft vergessen, dass bei GSM üblicherweise die Spitzenleistung der Handys angegeben wird, bei DECT der zeitliche Mittelwert. Das führt natürlich zu falschen Vergleichen, vor allem, wenn dabei noch außer Acht gelassen wird, dass DECT 24 Zeitschlitze benutzt und GSM nur 8.
System | GSM 900 | GSM 1800 | DECT |
Frequenz | 900 MHz | 1800 MHz | 1900 MHz |
Zeitschlitze | 8 | 8 | 24 |
Spitzenleistung | 2000 mW | 1000 mW | 250 mW |
mittl. Leistung | 250 mW | 125 mW | 10 mW |
Leistungsregelung | ja | ja | nein |
Gesetzl. Grenzwert (nicht auf Handys anzuwenden) |
41,3 V/m (4,6 W/m2) |
58,3 V/m (9,2 W/m2) |
59,9 V/m (9,7 W/m2) |
Rechnerischer Sicherheitsabstand | 6,6 cm | 3,3 cm | 0,9 cm |
Die gesetzlichen Grenzwerte gelten nur für Sender mit mehr als 10 W Leistung, also nicht für DECT-Geräte und für GSM-Handys. Die Angabe eines Sicherheitsabstandes ist hier nur rechnerisch möglich, denn bei wenigen Zentimetern Abstand befindet man sich im Nahfeld der Antenne, wodurch die obigen Annahmen nicht mehr stimmen.
Letzter Update: 14. August 2005
(kleinere Korrekturen: 30. März 2007)
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